Polizei/Behörden
In Deutschland leben rund 15 Millionen Menschen mit einer Hörbehinderung. Im Rahmen der Inklusion hat sich Deutschland verpflichtet seine Dienstleistungsangebote barrierefrei zu gestalten. Dies beinhaltet auch die Kompetenz der Mitarbeiter/-innen, sich auf die Kommunikation und die speziellen Bedürfnisse hörgeschädigter Menschen einzustellen.
In Wartezimmern wird nach wie vor aufgerufen. Aber wie sollen das hörgeschädigte oder schwerhörige Menschen verstehen? Auch sind viele Dienstleistungen telefonisch zu erfragen, was für Hörgeschädigte eine erhebliche Barriere darstellt. So viel zum Thema barrierefrei.
Behördenmitarbeiter/-innen versäumen meistens beim Gespräch den Hörgeschädigten anzuschauen, damit diese von den Lippen absehen können. Viele Hörgeschädigte fühlen sich dadurch auf Ämtern und Behörden nicht richtig wahrgenommen und es kommt häufig zu Defiziten in der Beratung.
Ich biete für Ihre Behördenmitarbeiter/-innen eintägige Seminare zum Thema „Umgang mit hörgeschädigten Kunden“ an. Das Seminar wird mit einem Zertifikat abgeschlossen.
In der Vergangenheit gab es bereits zahlreiche Situationen im Polizeialltag, in denen es durch Missverständnisse zu Eskalationen im Kontakt mit Hörgeschädigten kam. Jedoch kann es in der Polizeiarbeit jeden Tag vorkommen, dass Beamte mit hörgeschädigten Menschen konfrontiert werden.
Ich biete Ihnen ein auf die tägliche Polizeiarbeit zugeschnittenes Seminar zum Thema „Umgang mit hörgeschädigten Menschen in der Polizeiarbeit“ an.
Die Beamten/-innen erlernen in meinem Seminar Kommunikationstaktiken, um mit hörgeschädigten Menschen verständlich zu kommunizieren. Die Kommunikationstaktiken wirken zum einen deeskalierend und zum anderen tragen sie zu einer erfolgreichen Kommunikation bei.
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